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   VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 86-IV-20   

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https://dejure.org/2020,17624
VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 86-IV-20 (https://dejure.org/2020,17624)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.06.2020 - 86-IV-20 (https://dejure.org/2020,17624)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - 86-IV-20 (https://dejure.org/2020,17624)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 86-IV-20
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - Vf. 75-IV-18; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).

    Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 40-IV-20; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).

  • BVerfG, 14.10.2019 - 2 BvR 1768/19

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 86-IV-20
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 41-IV-19 [HS]/Vf. 42-IV-19 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 2 BvR 1768/19 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 41-IV-19

    Eröffnung des Rechtsweges zum Verfassungsgerichtshof; Geltendmachung einer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 86-IV-20
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 41-IV-19 [HS]/Vf. 42-IV-19 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 2 BvR 1768/19 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1301/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des sächsischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 86-IV-20
    Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 40-IV-20; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 86-IV-20
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 93-IV-19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde der Partei FREIE WÄHLER Sachsen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 86-IV-20
    Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 40-IV-20; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 40-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 86-IV-20
    Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 40-IV-20; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 75-IV-18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 86-IV-20
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - Vf. 75-IV-18; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 89-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 86-IV-20
    Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 40-IV-20; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 212-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen den die Fortdauer einer

    Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20 m.w.N.).

    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 2-IV-21
    (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20 m.w.N.).

    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20; Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 41-IV-19 [HS]/Vf. 42-IV-19 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 2 BvR 1768/19 - juris Rn. 3).

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 133-IV-20
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 2 BvR 1768/19 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 52-IV-21
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie den Begründungsanforderungen nicht genügt, § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 168-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).

    Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 173-IV-20
    Neben der Bezeichnung des angegriffenen Hoheitsaktes und des als verletzt angesehenen Rechts sind die Tatsachen darzulegen, die es dem Verfassungsgerichtshof ohne weitere Ermittlungen ermöglichen, die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 49-IV-22

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Zuweisungsentscheidung eines

    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 48-IV-22
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 192-IV-20
    Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 24.08.2021 - 60-IV-21

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie den Begründungsanforderungen des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG nicht genügt (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 96-IV-20
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20; Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 41-IV-19 [HS]/Vf. 42-IV-19 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 2 BvR 1768/19 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 24.08.2021 - 61-IV-21
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